26. Mai 2026
Letzte Chance: BAFA-Förderung für Kälte- und Klimaanlagen läuft Ende 2026 aus

Stand: 26.05.2026
Wer als Unternehmen, Kommune oder Einrichtung in eine neue Kälte- oder Klimaanlage investieren will, sollte den Antrag jetzt vorbereiten. Die Kälte-Klima-Richtlinie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde letztmalig verlängert und läuft am 31. Dezember 2026 endgültig aus.
Was wird gefördert
Seit dem 1. März 2024 gilt die novellierte Richtlinie. Gefördert werden ausschließlich stationäre Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln, also natürlichen Kältemitteln wie CO₂, Ammoniak oder Propan. Mit der Novellierung wurde die Förderhöhe angehoben und ein neuer Fördergegenstand aufgenommen: die Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen. Damit sind erstmals auch bestehende kleine Kompressionskälteanlagen für Normal- und Tiefkühlung förderfähig, sofern sie zwischen 0,5 und 10 Kilogramm Kohlenwasserstoff-Kältemittel enthalten.
Wer Anträge stellen kann
Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Schulen, Krankenhäuser und kirchliche Einrichtungen. Privatpersonen sind ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, die konkrete Höhe wird über eine Formel berechnet und lässt sich vorab mit dem Förderrechner des BAFA ermitteln.
Wichtig für die Antragstellung
Mit dem Vorhaben darf erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Wer vorher Verträge abschließt oder Anlagen bestellt, verliert den Anspruch. Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen und die Bewilligung abzuwarten, bevor wir mit der Installation starten.
Sie planen eine Neuanlage oder Umrüstung? Sprechen Sie uns an – wir prüfen gemeinsam, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist.